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FwDV 1/1 Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/1 Grundtätigkeiten
-Löscheinsatz und Rettung- |

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INHALTSVERZEICHNIS
1. |
Einleitung |
7. |
Einsatz von Kleinlöschgerät |
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7.1 |
Kübelspritze |
2. |
Persönliche Ausrüstung |
7.2 |
Feuerlöscher |
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3. |
Einsatzausrüstung |
8. |
Handhabung von Leinen |
3.1 |
Gruppenführer |
8.1 |
Knoten und Stiche |
3.2 |
Melder |
8.2 |
Befestigung von Geräten |
3.3 |
Truppführer und Truppmann |
8.3 |
Einlegen der Fangleine in denTragebeutel |
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4. |
Auslegen von Druckschläuchen |
9. |
Retten mit Rettungsgeräten |
4.1 |
Auslegen von C-Druckschläuchen |
9.1 |
Retten über Leitern |
4.2 |
Auslegen eines Rollschlauches |
9.2 |
Retten mit Sprungtuch |
4.3 |
Auslegen von B-Druckschläuchen |
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4.4 |
Kuppeln von Druckschläuchen |
10. |
Sichern von Einsatzstellen |
4.5 |
Vornahme von Druckschläuchen |
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4.6 |
Einsatz von Schlauchbrücken |
11. |
Gebrauch von Schutzkleidung |
4.7 |
Zurücknehmen von Druckschläuchen |
11.1 |
Warnkleidung |
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11.2 |
Wärmeschutzkleidung |
5. |
Handhabung und Bedienung von wasserführenden Armaturen |
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5.1 |
Verteiler |
12. |
Übermittlungszeichen |
5.2 |
Strahlrohre |
12.1 |
Schallzeichen |
5.3 |
Schaumrohre |
12.2 |
Sichtzeichen |
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6. |
Wasserentnahme |
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6.1 |
Wasserentnahme aus offenen Gewässern |
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6.2 |
Wasserentnahme aus Saugschacht |
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6.3 |
Wasserentnahme aus Löschwassersauganschluß |
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6.4 |
Wasserentnahme aus Hydranten |
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6.4.1 |
Unterflurhydrant |
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6.4.2 |
Überflurhydrant |
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Die bundeseinheitlichen Feuerwehr-Dienstvorschriften (FwDV) wurden zurAnwendung bei allen Feuerwehren des Bundesgebietes
eingeführt. Zweck der Feuerwehr-Dienstvorschriften ist es, die erforderliche Einheitlichkeit im Feuerwehrdienst in allen Bundeslàndern herbeizuführen und für die Zukunft sicherzustellen. Sie gelten
nicht nur für die Ausbildung, sondern gleichermaßen für den Einsatz. Die Dienstvorschriften beschränken sich bewußt nur auf solche Festlegungen, die für einen geordneten Einsatz der taktischen
Einheiten und des Einzelnen unbedingt erforderlich sind. Weitergehende Festlegungen werden daher nicht getroffen. lm Ausbildungsdienst ist auf die Durchführung von Übungen nach formalen Regeln zu
verzichten. Nur so kann eine von allen überflüssigen Formen befreite Ausbildung vorgenommen und der Feuerwehrangehörige praxisnah auf seine Tätigkeit vorbereitet werden. In der vorliegenden
Feuerwehr-Dienstvorschrift 1/1 werden die Grundtätigkeiten im Löscheinsatz und bei der Rettung dargelegt. Sie soll für diese Bereiche Grundlagen vermitteln, die zur einheitlichen Ausbildung notwendig sind.
Bei den Geräten wird dabei von derAusrüstung des Löschgruppenfahrzeuges ausgegangen. Sicheres und schnelles Arbeiten ist erreichbar, wenn die Feuerwehrangehörigen zweckmäßige Handgriffe und
Bewegungsabläufe beherrschen. Bei derAusbildung und im Einsatz sind die Grundsätze der Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Die bildlichen Darstellungen sagen aus, wie bestimmte Geräte getragen und
gehandhabt werden können. Die nachstehenden Angaben und Darstellungen "links'' und "rechts'' beziehen sich auf die Fahrt- oder Fließrichtung. Die hergebrachten
Funktionsbezeichnungen gelten sowohl für weibliche als auch fùr männliche Feuerwehrangehörige.
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2. |
Persönliche Ausrüstung |
Mindestausrüstung:
1. Feuerwehrschutzanzug 2. Feuerwehrhelm mit Nackenschutz
3. Feuerwehrschutzhandschuhe 4. Feuerwehrschutzschuhwerk
Ergänzung entsprechend den Erfordernissen: 1. Feuerwehr-Sicherheitsgurt mit Feuerwehrbeil
2. Fangleine mit Fangleinenbeutel 3. Signalpfeife
4. Atemschutzgerät 5. Warnkleidung |

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Abweichungen von der persönlichen Ausrüstung sind entsprechend "UVV Feuerwehren" auf Weisung des
Einheitsführers möglich.Ergänzungen und Abweichungen von der Einsatzausrüstung sind je nach Lage zulässig.
3.1 Gruppenführer
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Einsatzausrüstung des Gruppenführers:
- Beleuchtungsgerät
- ggf. Handsprechfunkgerät
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3.2 Melder |
Einsatzausrüstung des Melders:
- Beleuchtungsgerät
- ggf. Handsprechfunkgerät
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3.3 Truppführer und Truppmann |
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Trupp als Angriffstrupp |

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Ausrüstung auf Befehl: "Zum Einsatz fertig!" |
Truppführer |
- Beleuchtungsgerät
- ggf. Handsprechfunkgerät
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Truppmann |
- C-Strahlrohr
- Schlauchhalter
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Ausrüstung auf Befehl:"...1.Rohr...vor!" |
Truppführer |
- Beleuchtungsgerät
- ggf. Handsprechfunkgerät
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Truppmann |
- C-Strahlrohr
- Schlauchhalter
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Ausrüstung auf Befehl:"...B-Rohr...vor!" |
Truppführer |
- Beleuchtungsgerät
- ggf. Handsprechfunkgerät
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Truppmann |
- B-Strahlrohr,
- Stützkrümmer
- Schlauchhalter
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Ausrüstung auf Befehl:"...Schaumrohr...vor!" |
Truppführer |
- Beleuchtungsgerät
- 2 Schaum- mittelbehälter
- ggf. Handsprechfunkgerät
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Truppmann |
- Schaumrohr
- Zumischer
- Ansaugschlauch
- Schlauchhalter
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Ausrüstung auf Befehl: "...Schnellangriff...vor!" |
Truppführer |
- Beleuchtungsgerät
- ggf. Handsprechfunkgerät
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Truppmann |
- Schnellangriffsrohr
- Schlauchhalter
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Je nach Lage kann der Gruppenführer Abweichungen von der vorgebenen Ausrüstung anordnen.
4. |
Auslegen von Druckschläuchen |
4.1 Auslegen von C-Druckschläuchen |
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Auslegen einer C-Leitung mit tragbarer SchlauchhaspelDie Tragegriffe stehen waagerecht. Das Gewicht der
Schlauchhaspel ruht auf dem Griffanschlag. Die Schlauchleitung muß von unten abrollen. Angriffsleitungen werden grundsätzlich von der Einsatzstelle zum Verteiler ausgelegt. Legt jedoch ein Trupp seine
Leitung selbst, so wird diese vom Verteiler in Richtung Einsatzstelle ausgelegt. Das Auslegen von C-Druckschläuchen kann auch aus Schlauchtragekörben erfolgen. Für ausreichende Schlauchreserven ist zu
sorgen. |

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4.2 Auslegen eines Rollschlauches |
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Das Auslegen des doppelt gerollten Schlauches kann durch Auswerfen oder durch Abrollen aus der Armbeuge erfolgen. Bei beiden
Arten führt eine Hand die Schlauchrolle, die andere Hand erfaßt die beiden Schlauchenden unmittelbar hinter den Kupplungen. |

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4.3 Auslegen von B-Druckschläuchen |
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Auslegen einer B-Leitung mit der fahrbaren Schlauchhaspel Beim Absetzen der Schlauchhaspel arbeiten Wassertrupp und Maschinist zusammen. |

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Die Schlauchhaspel wird vom Wassertrupp an den seitlichen Handgriffen gezogen. Der Schlauch muß unten abrollen. |

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4.4 Kuppel von Druckschläuchen |
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B-Schäuche werden grundsätzlich von zwei Feuerwehrangehörigen gekuppelt.
C-Schäuche können von einem Feuerwehrangehörigen gekuppelt werden. |

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4.5 Vornahme von Druckschläuchen |
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Bei Vornahme von Druckschläuchen an Außenfronten oder in Treppenräumen sind diese an geeigneten
Festpunken durch Schlauchhalter oder Fangleine zu sichern.In Treppenhäusern muß andernfalls die Leitung auf der Treppe verlegt werden. Auf ausreichende Schlauchreserve vor dem
Gebäude ist zu achten. |

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Beim Auslegen von Druckschläuchen über Hindernisse (Zäune o. ä.) können zwei Steckleiterteile als Schlauchstütze verwendet
werden.Beachte Sicherung der Leiterteile oben und unten durch Leinen. |

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Vorhandene Möglichkeiten einer Unterführung des Verkehrsweges sind auszunutzen:
z.B. Rohrdurchlässe, Freiraum unter Gleisen |

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4.6 Einsatz von Schlauchbrücken |
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Beim Überqueren von Straßen mit Schlauchleitungen sind drei Schlauchbrücken so auszulegen, daß Fahrzeuge verschiedener Spurbreite
(PKW/LKW) die Leitung überfahren können. Auf Verkehrssicherung ist besonders zu achten. |
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4.7 Zurücknehmen von Druckschläuchen |
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Die Schlauchleitung ist an geeigneten Stellen zu entkuppeln.
- Wasserschaden verhindern - - Glatteisgefahr vermeiden -Zur Entleerung wird der Schlauch fortlaufend hochgehoben
oder in abfallenden Gelände so gelegt, daß das Wasser durch natürliches Gefälle abfließt. |

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Der Druckschlauch wird bei der Zurücknahme in Buchten über die Schulter gelegt. Die Kupplungen befinden sich vor dem Körper.
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5. |
Handhabung und Bedienung von wasserführenden Armaturen |
5.1 Verteiler
Der Verteiler wird an der befohlenen Stelle abgesetzt. Der Standort des Verteilers soll außerhalb des Gefahrenbereichs
liegen. Der Verteiler wird grundsätzlich von zwei Feuerwehrangehörigen an die B-Leitung gekuppelt. |

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Für das Anschließen der Leitungen an den Verteiler gilt: 
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Sofern ein Druckbegrenzungsventil verwendet wird, ist es in die B-Leitung vor dem Verteiler einzubauen. Zur
Ableitung des Wassers bei Druckentlastung kann am seitlichen B-Abgang des Druckbegrenzungsventils ein B-Schlauch angekuppelt werden. |
5.2 Strahlrohre
Vornahme eines C-Rohres Der Truppmann kuppelt und hält das C-Strahlrohr. Der Truppführer sichert ausreichende Schlauchreserve und unterstützt anschließend den Truppmann. |

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SchnellangriffDer Truppmann nimmt das
C-Strahlrohr aus der Halterung und geht mit dem Truppführer vor. Ein weiterer Trupp unterstützt beim Abziehen und Auslegen der Druckleitung. Auf das Kommando "Wasser marsch!" öffnet der Maschinist das
Absperrorgan an der Pumpe und gibt Wasser. Bei Schnellangriff mit C-Druckschläuchen ist darauf zu achten, daß diese vollständig ausgelegt werden! Die Vornahme von Schlauchleitungen über tragbare
Leitern darf nur bis auf Höhe des 1. Obergeschoß erfolgen. |

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Vornahme eines C-Rohres über Leitern
Die C-Schlauchleitung darf nicht am Körper befestigt werden.Schlauchleitungen dürfen nicht auf tragbaren Leitern verlegt oder an ihnen
befestigt werden. |

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Vornahme eines B-RohresDer Truppführer und der Truppmann kuppeln das B-Strahlrohr mit Stützkrümmer an den B-Druckschlauch an. Das B-Strahlrohr mit Stützkrümmer muß von mindestens zwei Feuerwehrangehörigen gehalten
werden. Die B-Leitung stützt sich in der Achse des Stützkrümmers zum Boden ab und leitet so die Rückkraft ab. Das B-Strahlrohr ohne Stützkrümmer muß von mindestens drei Feuerwehrangehörigen gehalten werden.
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Dies gilt auch, wenn bei Verwendung eines Stützkrümmers keine ausreichende Standsicherheit gegeben ist. |
5.3 Schaumrohre
Der Truppmann kuppelt und hält das Schaumrohr, der Truppführer sichert ausreichende Schlauchreserve und unterstützt
anschließend den Truppmann. Der Zumischer wird in Richtung des Pfeiles auf dem Zumischer zwischen Verteiler und Schaumrohr in die Druckschlauchleitung eingekuppelt. |

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Das Schaumrohr darf erst auf das Objekt gerichtet werden, wenn Schaum in gleichmäßer Qualität erzeugt wird. |
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Die Dosiereinrichtung wird auf die erforderliche Zumischung eingestellt. Der Ansaugschlauch
wird angekuppelt und in den Schaummittelbehälter eingeführt. |

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6.1 Wasserentnahme aus offenen Gewässern
Auslegen der Saugleitung
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Tragen eines 1,60 m langen Saugschlauches |
Tragen der 2,50 m langen Saugschläuche |
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Kuppeln der Saugleitung, beginnend am Saugkorb. Der Wassertrupp kuppelt, der Schlauchtrupp unterstützt. |
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Die Saugschläuche werden zwischen den Beinen festgehalten. Die Kupplungen werden von Hand vorgekuppelt. Durch Rechtsdrehen fassen
die Knaggen und werden mit dem Kupplungsschlüssel nachgezogen. Beim Kuppeln mit Schnellkupplungsgriffen erfassen die Hände die Griffe, setzen die Kupplungen gegeneinander (Griffe waagrecht) und drehen die
Knaggenteile jeweils nach rechts bis zum Anschlag. |

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Anbringen der Ventilleine am Saugkorb |
Die Ventilleine wird mit dem Karabinerhaken in das Auge oder den Ring des Rückschlagorgans eingehängt. |

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Anbringen eines Saugschutzkorbes. Die Ventilleine darf nicht eingeklemmt werden. |

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Zu-Wasser-bringen der Saugleitung am offenen Gewässer. Die Ventilleine wird lose verlegt und an geeigneter Stelle
befestigt. Sofern die Saugleitung an eine Tragkraftspritze angeschlossen wird, ist die Tragkraftspritze gegen Verrutschen zu sichern. |
6.2 Wasserentnahme aus Saugschacht
Der Schachtdeckel ist mit Hilfe der Schachthaken nach hinten abzuheben.
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Die Saugleitung wird fertiggestellt und vor dem Ankuppeln an die Feuerlöschkreiselpumpe zu Wasser gebracht. |

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6.3 Wasserentnahme aus Löschwassersauganschluß
Die Entnahme aus einem Löschwassersauganschluß bei genormten Löschwasserbrunnen, -behältern und -teichen erfolgt mit einer
Saugleitung. |

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6.4 Wasserentnahme aus Hydranten6.4.1 Unterflurhydrant
Zweckmäßige Trageweise von Standrohr und Unterflurhydrantenschlüssel: Beim Standrohr wird der Dichtring festgehalten. Die
Klauenmutter muß bis zum unteren Anschlag heruntergeschraubt sein. |

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Zum Einsetzen des Standrohres wird der Deckel der Straßenkappe abgehoben. Festsitzende Deckel werden durch Schläge mit dem
Unterflurhydrantenschlüssel gelockert. Das Standrohr wird nach Entfernen des Klauendeckels und Reinigung des Sitzes in den Unterflurhydranten eingesetzt und durch Rechtsdrehen mit dem Griff
festgezogen. Muß der Aufsatzkopf gedreht werden, darf das nur mit Rechtsdrehung geschehen. Mit dem Unterflurhydrantenschlüssel wird der Hydrant geöffnet (Bis zum Anschlag aufdrehen und anschließend eine
halbe Umdrehung zurück!). |

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Nach Öffnen des Hydranten wird dieser über einen freien Druckabgang des Standrohres gespült. Nach dem Schließen des Hydranten ist zur
Belüftung und Entwässerung ein freier Druckabgang zu öffnen. Soweit noch ungenormte Unterflurhydranten vorhanden sind, ist sinngemäß zu verfahren. Bei einer Wasserentnahme aus Schachthydranten ist
grundsätzlich wie bei der Entnahme aus Unterflurhydranten zu verfahren. |

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6.4.2 Überflurhydrant
Überflurhydrant mit Fallmantel |
Mit dem Überflurhydrantenschlüssel wird durch Linksdrehen des Dreikants die Sperre des Fallmantels gelöst. Dann werden die
oberen Ventilabgänge frei.Durch Linksdrehen des Haubendeckels (Bis zum Anschlag und anschließend eine halbe Drehung zurück.) wird das Hydrantenventil geöffnet und der Hydrant über einen
freien Druckabgang gespült. |

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Oberflurhydrant mit freiliegenden Abgängen |
Mit dem Überflurhydrantenschlüssel ist die entsprechende Deckkapsel zu entfernen. Anschließend wird das Absperrventil mit
dem Schlüssel durch Linksdrehen der Haubenspitze geöffnet und der Hydrant gespült.Dann wird der Druckschlauch angeschlossen. Bei Überflurhydranten mit Vorschieber ist sinngemäß zu
verfahren. |

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7. |
Einsatz von Kleinlöschgerät |
7.1 Kübelspritze
Die Kübelspritze wird von zwei Feuerwehrangehörigen bedient. |

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7.2 Feuerlöscher
Feuerlöscher sind unter Beachtung der Brandklassen und Warnhinweise einzusetzen.Bei Inbetriebnahme
dürfen sich keine Körperteile in Windrichtung des Überdruckventils befinden. Nach Beendigung des Einsatzes ist der Feuerlöscher auf den Kopf zu stellen und drucklos zu machen.
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Im Feuerwehrdienst werden Fangleinen und Arbeitsleinen verwendet.
Die Fangleine dient als Rettungs-, Sicherungs- und Signalleine sowie sonstigen unmittelbar mit dem Einsatz in Zusammenhang stehenden Zwecken.
Die Arbeitsleine ist eine rot gefärbte Leine. Sie wird zur Durchführung anderer Aufgaben im Feuerwehrdienst benötigt, z. B. als
Bemerkung: Zum Binden von Knoten dürfen die Schutzhandschuhe ausgezogen werden. 8.1 Knoten und Stiche
Halbschlag |

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Der Halbschlag dient z.B. zum Führen von Geräten beim Hochziehen. |
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Doppelter Ankerstich/Doppelschlinge |

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Der doppelte Ankerstich dient u.a. zum Befestigen von Geräten beim Hochziehen |
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Zimmermannsschlag |

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Der Zimmermannsschlag dient z. B. zum Anbringen von Sicherungsleinen (Atemschutztrupp) und zum Hochziehen von Balken. |
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Mastwurf |

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Der Mastwurf dient u. a. zum Befestigen beim Hochziehen von Geräten, zum Befestigen der Ventilleine am vorgesehenen
Anschlagpunkt und zum Befestigen des Auszugseils der Schiebleiter. Ein Mastwurf kann gelegt oder gebunden werden. |
Mastwurf legen |
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Zwei Halbschläge zum Mastwurf legen ......Mastwurf überziehen und festziehen. |
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Mastwurf binden |
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Kreuzknoten |

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Der Kreuzknoten dient zum Verbinden zweier gleich dicker Leinen. |
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Schotenstich |

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Der einfache Schotenstich dient zur Verbindung zweier ungleich dicker Leinen. |
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Der Schotenstich mit Aufziehschlaufe kann unter Belastung durch Aufziehen der Schlaufe sofort gelöst werden. |
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Pfahlstich |

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Der Pfahlstich dient zum Bilden einer sich nicht zuziehenden Seilschlaufe. |
Binden des Pfahlstichs |

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8.2 Befestigung von Geräten
Befestigen und Hochziehen der Feuerwehraxt |
Befestigen und Hochziehen von Strahrohr und Schauch |

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Verwendet werden doppelter Ankerstich und Halbschlag. Anstelle des doppelten Ankerstichs kann auch der
Mastwurf angelegt werden. Abhalten vom Gebäude mit dem freien Ende der Fangleine.
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Verwendet werden doppelter Ankerstich/Mastwurf und Halbschlag. Abhalten vom Gebäude mit dem Schlauch.
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Hochziehen eines Steckleiterteils |
Hochziehen der Klappleiter |

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Verwendet werden Mastwurf und doppelter Ankerstich und jeweils Halbschlag. Abhalten vom Gebäude mit
dem freien Ende der Fangleine.
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Verwendet werden Mastwurf oder doppelter Ankerstich und jeweils Halbschlag. Abhalten vom Gebäude mit
dem freien Ende der Fangleine.
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8.3 Einlegen der Fangleine in den Fangleinenbeutel

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Die Fangleine ist so in den Fangleinenbeutel einzulegen, daß sie im Einsatzfall frei ablaufen kann. Eine Hand hält den
Fangleinenbeutel, die Fangleine läuft durch die Hand. Die andere Hand legt die Fangleine ein. |
9. |
Retten mit Rettungsgeräten |
Bemerkung: Die Ausbildung an tragbaren Leitern als Rettungsgeräte ist in der FwDV 10 "Tragbare Leitern" festgelegt.
9.1 Retten über Leitern
Soweit die Lage es erfordert und zuläßt, ist die zu rettende Person beim Absteigen über die Leiter mit einer Fangleine zu sichern.
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Beim Retten über die Drehleiter ist die zu rettende Person beim Absteigen durch einen Retter und soweit es die Lage
erfordert und zuläßt, gegebenenfalls durch eine Fangleine zu sichern. |
9.2 Retten mit Sprungtuchnicht abgedruckt
10. |
Sichern von Einsatzstellen |
An Einsatzstellen können Gefahren für Einsatzkräfte und andere Personen auftreten. Zum Schutz sind geeignete Sicherungs- und Absperrmaßnahmen vorzunehmen.
Besondere Bedeutung kommt dem Sichern von Einsatzstellen auf oder an Straßen zu. Bei Straßen mit Gegenverkehr muß stets nach beiden Seiten gesichert werden.
Zur besseren Erkennbarkeit kann neben dem Warndreieck zusätzlich eine Warnleuchte aufgestellt werden.

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Bei kurvenreichen Straßen muß nach beiden Seiten vor den Kurven gesichert werden. |
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Bei unübersichtlicher Straßenführung (Kurven, Kuppen, Bebauung) sind gegebenenfalls größere Sicherheitsabstände zu wählen.
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Sicherung auf Bundesautobahn und Kraftverkehrsstraßen. |

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11. |
Gebrauch von Schutzkleidung |
11.1 Warnkleidung

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Ein Warnposten muß eine "Warnkleidung" (DIN 30711) tragen; z. B. eine Warnweste oder eine Überjacke, die neben anderen
Funktionen auch die der Warnkleidung erfüllt. |
11.2 Wärmeschutzkleidung

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Wärmeschutz und Wärmeschutzhandschuhe schützen die vorgehenden Einsatzkräfte bei der Brandbekämpfung gegen Strahlungswärme.Für die Annährung an den Brandherd bei sehr großer Wärmeentwicklung sind besondere Schutzanzüge erforderlich. |
dienen zum Übermitteln von Befehlen und Meldungen, wenn andere Arten der Übermittlung nicht möglich oder unzweckmäßig sind.
Arten der Übermittlungszeichen sind:
- Schallzeichen
- Sichtzeichen
In dieser Feuerwehrdienstvorschrift sind nur die grundlegenden Zeichen aufgenommen. Besondere Zeichen können in anderen Feuerwehrdienstvorschriften festgelegt sein. 12.1 SchallzeichenSie werden mit der Signalpfeife gegeben. Notzeichen:
Das Notzeichen besteht aus einer Folge langgezogener, hoher Töne. Das Notzeichen wird von in Not geratenen Einsatzkräften gegeben. Gefahrzeichen:
Das Gefahrzeichen bedeutet "Gefahr, alles sofort zurück" und besteht aus einer Folge abwechselnd hoher und tiefer Töne.
Bemerkt einer der Einsatzkräfte eine besondere Gefahr (Einsturz, Explosion,...) so hat er unverzüglich das Gefahrzeichen "Gefahr, alles sofort zurück" zu geben. Es ist von den Einsatzkräften zu wiederholen.
Alle Einsatzkräfte gehen zurück und sammeln sich am Fahrzeug. Der Einsatzleiter überprüft die Vollzähligkeit der Mannschaft und trifft weitere Maßnahmen. Sprungtuchzeichen:
Das Zeichen "Sprungtucheinsatz" besteht aus einer Folge kurzer, hoher Töne. 12.2 Sichtzeichen
Sichtzeichen werden mit dem Arm bei flachgehaltener Hand gegeben. Das Zeichen "Achtung!" ist vor jeder Abgabe von Sichtzeichen zu geben.

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Bedeutung:
- Achtung!
- Ankündigung...
- Verbindung aufnehmen!
- Verstanden! Fertig!
Ausführung: Ausgestreckter Arm senkrecht hochhalten. |
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Bedeutung:
- Wasser marsch!
- Einschalten/Anlassen
- Marsch!
Ausführung: Arm seitwärts abwinkelt aus Schulterhöhe
mehrmals hochstoßen. |
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Bedeutung:
- Arbeit einstelleln!
- Wasser halt!
- Motor abstellen!
Ausführung:
Hand breitseitig vor den Kopf halten, Ellenbogen seitwärts |
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Bedeutung:
Ausführung: Mit ausgestrecktem Arm über dem Kopf große
Kreise beschreiben. |
Alle Angaben sind ohne Gewähr!!! |